Lieferschein erfassen
Ankäufe dieser Sendung
Positionen
Feingewicht = Gewicht × Feingehalt/1000 · Fixpreis nur intern, nicht auf dem Ausdruck| Pos | Bezeichnung | Metall | Legierung | Gewicht (g) | Feingewicht (g) | Fixpreis €/g fein | Wert (€) |
|---|
Fotos zur Sendung
nur intern, erscheinen nicht auf dem Ausdruck
Wird direkt in der Positionszeile eingetragen. Sobald dort ein Preis steht, erscheint daneben die Schaltfläche → alle, die den Betrag in alle weiteren Positionen übernimmt. Nur für die interne Wertstatistik – weder Preis noch Wert erscheinen auf dem Ausdruck.
Positionen0
Gesamtgewicht0,00g
Feingewicht0,000g
Fein je Metall–
Warenwert–
Ankauf erfassen
Angekaufte Ware
Vergütet wird das Abrechnungsgewicht, nicht der gestempelte Feingehalt| Pos | Bezeichnung | Metall | Legierung | Teile (optional) | Gewicht (g) | Feingewicht (g) | Abrechnung (g) | Ankauf €/g | Betrag (€) |
|---|
Ausweiskopie
Fotos der angekauften Ware
Erleichtert die Erfassung bei Stammkunden. Kann jederzeit in den Einstellungen gelöscht werden.
Positionen0
Gesamtgewicht0,00g
Feingewicht0,000g
Fein je Metall–
Abrechnungsgewicht0,000g
Ankaufsumme–
Archiv
Ankaufbuch
Auswertung der Scheideanstalt erfassen
Status aller Lieferscheine
Ausbeute gegen Erwartung
Metallkonto bei der Scheideanstalt
Abgleich mit dem Kontoauszug
Bestand laut Scheideanstalt eintragen. Die Differenz zeigt Abweichungen zum rechnerischen Saldo.
Bericht erstellen
Zeitreihe
Zeiträume vergleichen
Ankäufe je Mitarbeiter
Der Rohertrag ist anteilig gerechnet: Vom Erlös einer Sendung entfällt auf jede Position der Anteil ihres Feingewichts. Bewertet werden nur Positionen aus abgerechneten Sendungen.
Auszahlungen nach Zahlungsart
Ankauf gegen Versand
Rohertrag – Ankauf gegen Erlös
Bewertet werden nur Sendungen mit Ankaufzuordnung und Auswertung.
Je Lieferschein
Je Lieferschein
Je Legierung – gesamt
Lagerbestand – angekauft, noch nicht versendet
Absender
Art. 13 DSGVO verlangt, dass Sie den Kunden bei der Erhebung seiner Daten informieren.
Einträge ohne Ankauf innerhalb dieser Frist werden zur Löschung vorgemerkt. Die Ankaufbelege selbst bleiben unberührt.
§ 8 Abs. 2 GwG erlaubt die Kopie des Ausweisdokuments zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten. Aufbewahrung fünf Jahre.
Der Beleg geht auch an Dritte. Ohne Mitdruck bleibt die Kopie nur in der Anwendung.
Aufnahmen der angekauften Ware. Nur intern, erscheinen nie auf dem Ankaufbeleg.
Anteil des Feingewichts laut Lieferschein, der erfahrungsgemäß gutgeschrieben wird. Enthält Lot, Verunreinigungen, Schmelzverlust und die Konditionen der Scheideanstalt. Für gemischtes Altgold sind 95 bis 98 Prozent üblich; die eigene Erfahrung ist jeder Faustregel überlegen.
Voreingestellt ist ein allgemeiner Text. Lassen Sie ihn juristisch prüfen und ergänzen Sie gegebenenfalls Ihren Datenschutzbeauftragten oder eine Kontaktadresse.
Erscheint über den Unterschriftszeilen. Absätze durch Zeilenumbruch. Lassen Sie die Formulierung im Zweifel juristisch prüfen.
Adressbuch Empfänger
Kundenkartei
Kunden aus dem Ankauf. Die Kartei ist eine Arbeitshilfe – personenbezogene Daten nur so lange aufbewahren, wie es die Nachweispflichten verlangen.
Benutzer und Passwort
Protokoll
Datensicherung
Alle Belege, Kunden, Empfänger und Einstellungen als Datei sichern oder aus einer Sicherung zurückholen. Fotos nur, wenn ausdrücklich gewählt. Sicherung regelmäßig außerhalb des Servers ablegen.
Belege werden nicht gelöscht, sondern storniert.